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Leistungsentgelt / Sozialkomponente 2012

 

Die monatliche Auszahlung des Leistungsentgelts bzw. der Sozialkomponente endet ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Anlagen 31, 32 und 33 zu den AVR; dies heißt in den Regionen Bayern, Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des 31. Dezember 2011.

Ist in dieser Zeit eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt und/oder der Sozialkomponente nicht zustande gekommen, wird das zur Verfügung stehende jährliche Gesamtvolumen mit dem Entgelt für den Monat Januar des Folgejahres (also erst Januar 2013) vollständig an die Mitarbeiter ausgeschüttet.

Um Zeit zu gewinnen und die weitere monatliche Auszahlung zu gewährleisten, könnte eine Dienstvereinbarung so aussehen:

 


 

 

Hinweis

Dienstvereinbarung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 MAVO zur Auszahlung des Leistungsentgelts / der Sozialkomponente gemäß AVR Anlagen 31/32 § 15 bzw. AVR Anlage 33 § 14 im Jahr 2012.

  1. Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der Anlagen 31, 32 und 33 zu den AVR fallen.

  2. Das Leistungsentgelt / die Sozialkomponente gemäß AVR Anlagen 31/32 § 15 bzw. AVR Anlage 33 § 14 wird im Jahr 2012 prozentual zu den jeweiligen ständigen Monatsentgelten der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen jeweils monatlich ausbezahlt.

  3. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung streben an, im Jahr 2012 eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt abzuschließen, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.

  4. Diese Dienstvereinbarung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft



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