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Arbeitszeiterhöhung 2009 / 2010

 

Zur Problematik der Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
von 38,5 auf 39,0 Stunden

Vorbemerkung: 39,0 Stunden pro Woche gelten in den Regionen Bayern ab 01.07.2009, Mitte und Nordrhein-Westfalen ab 01.09.2009, Baden-Württemberg und Nord ab 01.01.2010.
Bei der Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 39,0 Stunden müssen die Arbeitsverträge nicht verändert werden, da im § 2 des Mustervertrages (siehe AVR Anhang D) geregelt ist, dass die AVR in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind ( sog. dynamischer Verweis).



Die Arbeitszeiterhöhung bedeutet in der Praxis:

1. Alle Vollzeitbeschäftigten arbeiten eine halbe Stunde pro Woche mehr.

2. Bei Teilzeitbeschäftigten kommt es auf den Vertrag an:

  • Ist ein prozentualer Beschäftigungsumfang vereinbart, arbeitet der Teilzeitbeschäftigte entsprechend länger
    Beispiel: 50 % Beschäftigungumfang bedeuten zukünftig 19,5 Stunden/Woche

  • Ist eine feste Stundenzahl vereinbart, wird die Vergütung entsprechend gekürzt
    Beispiel: Sind 25 Stunden pro Woche fest vereinbart, berechnet sich zukünftig die Vergütung auf 25/39tel eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten

3. Die für die Berechnung der Stundenvergütungen bei Zeitzuschlägen maßgebliche Zahl (durchschnittliche Monatsstunden) verändert sich; dadurch verringern sich die Beträge:

Regelvergütung Stufe 4
--------------------------------------------------------------------------------
durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit x 4,348

38,5 x 4,348 = 167,398

39,0 x 4,348 = 169,572


4. Für den Betrieb bedeutet die Erhöhung, dass sich alle Arbeitszeiten verändern (müssen) - alle Dienstpläne und Schichtarbeitszeiten verändern sich (Mitbestimmungsrecht der MAV beachten!).

5. Der Betrieb muss sich entscheiden: Werden die entstehenden Mehrzeiten in bessere Qualität investiert oder werden die durch die Arbeitszeiterhöhung überzähligen Stellen abgebaut?