Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil

Sie befinden sich hier: Home - Gesetze - Regelungen gemäß § 55 MAVO

 

Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

BO Nr. A 2244 - 13.10.03
PfReg. F 1.1a

Die Amtszeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle wird am 14. Februar 2004 ablaufen
(BO Nr. A 142 vom 15.2.2000, KABl. S. 40).

Die MAVO-Schlichtungsstelle wird nach der für den Bereich der Diözese noch zu erlassenden Ordnung zur Errichtung einer Kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit (KAGO) in absehbarer Zeit kraft Gesetzes aufgelöst. Das Besetzungsverfahren soll deshalb ausgesetzt und die Amtszeit der bisherigen Mitglieder befristet verlängert werden.

Im Einvernehmen mit den beiden Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen und den Mitgliedern der MAVO-Schlichtungsstelle wird gemäß § 55 MAVO folgende Regelung getroffen:

Die Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird bis zum Inkrafttreten der KAGO für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, längstens bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.

Jedes Mitglied verbleibt in seiner bisherigen Funktion.

gez.

Generalvikar