BO Nr. A 2244 - 13.10.03
PfReg. F 1.1a
Die Amtszeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle wird am 14. Februar
2004 ablaufen
(BO Nr. A 142 vom 15.2.2000, KABl. S. 40).
Die MAVO-Schlichtungsstelle wird nach der für den Bereich der
Diözese noch zu erlassenden Ordnung zur Errichtung einer Kirchlichen
Arbeitsgerichtsbarkeit (KAGO) in absehbarer Zeit kraft Gesetzes aufgelöst.
Das Besetzungsverfahren soll deshalb ausgesetzt und die Amtszeit der
bisherigen Mitglieder befristet verlängert werden.
Im Einvernehmen mit den beiden Diözesanen Arbeitsgemeinschaften
der Mitarbeitervertretungen und den Mitgliedern der MAVO-Schlichtungsstelle
wird gemäß § 55
MAVO folgende Regelung getroffen:
Die Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird bis zum Inkrafttreten
der KAGO für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, längstens
bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
Jedes Mitglied
verbleibt in seiner bisherigen Funktion.
gez.
Generalvikar