Regelung gemäß § 55 MAVO zu Übergangsmandat
der Gesamtmitarbeitervertretung und der MAV der Geschäftsstelle des
DiCV wegen Gründung der Paul Wilhelm von Keppler - Stiftung
In Kraft gesetzt am 14.12.1999
Die mitarbeitervertretungsrechtliche Zuständigkeit der Gesamtmitarbeitervertretung
für den Bereich des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart
e.V. und der Mitarbeitervertretung der DiCV-Geschäftsstelle bleibt
ab 01. Januar 2000 für die zur Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung
übertretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DiCV bestehen.
Die Regelung gilt bis zur Konstituierung einer Mitarbeitervertretung
der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung, längstens jedoch bis zum
30. Juni 2000.
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