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Regelung gemäß § 55 MAVO zu Übergangsmandat der Gesamtmitarbeitervertretung und der MAV der Geschäftsstelle des DiCV wegen Gründung der Paul Wilhelm von Keppler - Stiftung

In Kraft gesetzt am 14.12.1999 

 

Die mitarbeitervertretungsrechtliche Zuständigkeit der Gesamtmitarbeitervertretung für den Bereich des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und der Mitarbeitervertretung der DiCV-Geschäftsstelle bleibt ab 01. Januar 2000 für die zur Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung übertretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DiCV bestehen.
Die Regelung gilt bis zur Konstituierung einer Mitarbeitervertretung der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2000.