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Offener Brief eines Berliner Zentral-KODA-Mitgliedes an "einen nicht so flexibel denkfähigen Bajuwaren" aus Penzberg

Offene Rückantwort des bislang noch einzigen Vertreters der kirchlichen MitarbeitervertreterInnen im Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (ZKdbG)

(auch geeignet für alle kirchlichen Mitarbeiter, denen in der Auseinandersetzung um die kirchliche Zusatzversorgung langsam der Überblick verloren geht)

(der dort die Interessen der kirchlichen MitarbeiterInnen vertreten soll, die - ob bei Caritas- oder verfasster Kirche tätig - dort angemeldet sind

und den die ganze Diskussion im kirchlichen Bereich trotzdem nichts angehen soll ....)

Lieber Erich,

Lieber Andreas,

die Gläser der Brille schwer grün getönt, scheint Dir allmählich der Überblick verloren zu gehen. Obwohl Du ja in der bayerischen Zusatzversorgung nach eigenem Bekunden bestens aufgehoben bist - dort ist schon seit Jahren vieles besser- und von der möglichen Umstellung der kirchlichen Zusatzversorgung nicht betroffen bist, möchte ich als Berliner - welches bekanntlich in Preußen liegt- den Versuch unternehmen, Deinem Denkvermögen auf die Sprünge zu helfen.

ein von Geburt an bestehendes Augenleiden hindert mich trotz meines Berliner Vaters nicht, die Dinge, die um mich herum vorgehen, wachen Sinnes zu beobachten.

Ausgangspunkt all unserer Mühen ist die Rentenreform, die durch die Bundesregierung in den letzten Jahren vorangetrieben wurde. Diese soll das marode System der Altersversorgung für die nächsten Jahre fit machen. Die Ursachen für die schlechte Kassenlage sind hinreichend bekannt:

Ausgangspunkt meiner Überlegungen war und ist die katholische Sozialllehre mit ihren Aussagen zum "familiengerechten Lebenslohn", wie das in der klassischen lebenslangen Alimentierung (Pension) des Beamtenrechts verwirklicht ist.

 

  1. Die demografische Entwicklung der bundesrepublikanischen Bevölkerung: Die Menschen werden immer älter. Die Geburtenrate hingegen sinkt seit Jahren. Ob dies wohl an der fantastischen Familien- und Bildungspolitik liegt?
  2. Die Rentenkassen wurden immer wieder gern für versicherungsfremde Leistungen missbraucht.
  3. Zuwanderungen belasten die Sozialsysteme seit Jahren zusätzlich.
  4. Die schwache Konjunktur und die seit Jahren hingenommene erhebliche Arbeitslosigkeit verringern die Einnahmen.

Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, gibt es für Angestellte und Arbeiter (klassisch ist das "Schweizer Modell") im Prinzip drei Möglichkeiten.

Einmal eine (soziale) Grundrente, die unserer gesetzlichen Rente entspricht und überlicherweise aus Sozialabgaben (Umlagen - "Generationenvertrag") finanziert wird.

Dazu kommt die ergänzende Vorsorge, entweder über eine Eigenvorsorge (mit dem Nachteil, dass die Geringverdiener - die möglicherweise mit reichem Kindersegen für die Einhaltung des "Generationenvertrages" sorgen) kaum selbst Rücklagen bilden können

und/oder die Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, aber den Nachteil hat, dass Betriebsrenten (klassisch) die Betriebstreue belohnen - in Zeiten zunehmender Mobilität und zunehmenden Arbeitsplatzwechsels also erfordern, dass die erworbenen Ansprüche mitgenommen werden können - zumindest nicht verfallen.

Die Gesamtversorgung - die als "Betriebsrentensystem" (mit allen daraus resultierenden Nachteilen) des öffentlichen und kirchlichen Dienstes - bisher den Lebensstandard im Alter und bei Erwerbsminderung gesichert hatte, war hier nach meiner Überzeugung ideal:

  • Unabhängig von der höhe der gesetzlichen Rente wurde ein Gesamtversorgungsanspruch bis zur Höhe von 90 % des letzten Nettos erworben,
  • dessen Höhe sich nach dem Einkommen der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn (und das ist bei Frauen und Männern zu etwa 90 % das höchste Einkommen - Mutterpause, Alters- und Bewährungsaufstiege, Karriere, Lohnentwicklung)
  • und der Dauer der Tätigkeit im gesamten öffentlichen und kirchlichen Dienst richtete.
  • Minderungen der gesetzlichen Rente wurde durch eine Zusatzversorgung bis zur Höhe des Gesamtversorgungsanspruches ausgeglichen, und
  • die Gesamtversorgung wurde an der Entwicklung der Beamtenpensionen gekoppelt dynamisert.

Dieses System ist bereits in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung sehr gebeutelt worden.

Die wichtigsten Entscheidungen:

  • Unterhälftig tätige TZ-Beschäftigte erhalten ebenfalls einen Anspruch auf (anteilige) Gesamtversorgung
  • Die "Halbanrechnung", die (aus sozialen Gründen) ausserhalb des öffentlichen und kirchlichen Dienstes erbrachte sozialversicherungspflichtige Arbeitszeiten zur Hälfte als "Gesamtversorungsfähige Zeit" anerkannte (und das, obwohl in dieser Zeit kein Pfennig Beitrag geleistet wurde), wurde als Verfassungswidrig bezeichnet.

Und dazu kamen die ständigen Verringerungen der gesetzlichen Rente, die durch die Zusatzversorgung ausgeglichen wurden - denn in der gesetzlichen Rente ist nur eines sicher:

Dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner für immer längere Zeiten über den Generationenvertrag finanzieren sollen,

dass also immer mehr Rentner immer weniger Rente erhalten.

In dieser Situation hat die rot-grüne Bundesregierung mit der "Riester-Rentenreform" erstmals eine neue Möglichkeit geschaffen.

Die gesetzliche Rente wurde (nicht nur) verringert, die Umlagen zur Rentenversicherung nicht nur (zwangsweise) erhöht, sondern mit dem Altersvermögensgesetz und dem EStG die Möglichkeit geschaffen, das "weniger" der gesetzlichen Rente durch freiwillige (steuerbegünstigte) Eigenvorsorge auszugleichen - wenn man so will:

der Einstieg ins "Schweizer Modell".

Ausgenommen von der Steuerförderung war (und ist) nach EStG die "Gesamtversorgung", weil die ja systembedingt das "weniger der gesetzlichen Rente" ausgleicht und damit nach der Idee der Steuergesetzgebung keine Eigenvorsorge nötig ist.

Und das trifft jetzt jede der rund 30 Versorgungskassen, bei denen die Ansprüche auf Gesamtversorgung "versichert" sind .

Zum besonders schwierigen Sanierungsfall aber wurde die größte öffentliche Zusatzversorgungskasse, die VBL. Obwohl schon seit Jahren die laufenden Einnahmen nicht mehr zur Deckung der satzungsgemäßen Aufgaben ausreichten, wurde es versäumt, rechtzeitig (und versicherungsmathematisch begründbar) die Umlagen zu erhöhen. Dies hätte ja zusätzliche Defizite für die öffentliche Hand bedeutet. Die Reserven wurden bis auf ein Minimum abgeschmolzen. (Aufmerksame Beobachter können jetzt sogar Parallelen zur Finanzierung der gesetzl. Renten entdecken: Auch hier hätte in diesem Jahr eine Erhöhung der Beitragssätze erfolgen müssen, dies passt aber kurz vor den Bundestagswahlen in diesem Jahr nicht ins politische Konzept der gegenwärtigen Bundesregierung, also wird die Erhöhung verschoben, damit sie dann um so deutlicher ausfällt. Wähler können ja so dumm sein.)

Besonders betroffen war und ist die größte dieser Kassen, die VBL.

Hier hatte die alte Bundesregierung nach einem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes festgestellt, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Versorgungskasse sein kann, "unproduktive" Rücklagen zu bilden, wo die Steuergelder für den "Aufbau Ost" sehr viel nötiger zur Ankurbelung der Konjunktur benötigt würden.

Da bei dieser Kasse mit Bund und Ländern die finanzstärksten Arbeitgeber versichert sind und die Umlagen ohnehin von den Arbeitgebern alleine (als zweckgebundene zusätzliche Gehaltszuschüsse) getragen wurden, hatte seinerzeit niemand (auch nicht die bei der VBL angemeldeten kirchlichen Arbeitgeber) Bedenken, die Umlagesätze vorübergehend zu reduzieren, um nach angesprungener Konjunktur und damit höheren Steuereinnahmen dieses Defizit wieder leichter ausgleichen zu können.

Natürlich sind die Defizite der VBL auch den Tarifpartnern im Öffentlichen Dienst seit Jahren bekannt, gibt es dort schon lange eine paritätische Besetzung der Gremien.

Und da die Umlagen zur Finanzierung - wie gesagt - einzig und alleine von den Arbeitgebern getragen wurden, haben die Gewerkschaftsvertreter im Verwaltungsrat zwar heftig protestiert, mussten aber im Endeffekt ohnmächtig dem Argument der Arbeitgeber nachgeben, dass diese dann später schon die höheren Beiträge finanzieren würden.

Als dann mit mit einer Mitfinanzierung der Umlagen, die eine Höhe von 5,2 % übersteigen, eine Mitsprachemöglichkeit der Gewerkschaften gegeben war, kam die o.g. "Riester-Rentenreform" die jede Lösungsmöglichkeit aller vorhergehenden finanziellen Fragen zerschlagen hat.

Die Zusatzversorgungskassen hatten nun drei Möglichkeiten:

  1. Eine Senkung der Gesamtversorgung in gleicher Höhe wie die Einschnitte der gesetzlichen Rente, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf aus der Riester-Rente auszugleichen,
  2. Eine deutliche Erhöhung der Umlagen unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen, aber ohne die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten berücksichtigen zu können, oder
  3. einen Umstieg im System, also den "Wegfall" der Gesamtversorgung und den Ersatz durch eine Betriebsrente (analog zu 1. aber nicht mehr als Gesamtversorgung) mit der Möglichkeit, zusätzlich freiwillig (nicht gezwungen) das bisherige Niveau der Gesamtversorgung durch Eigenvorsorge zu erreichen.

Also nicht mehr:

90 % des Nettos = Gesamtversorgung

./. ca. 60 % = gesetzliche Rente

= ca, 30 % Zusatzversorgung sonder

ca. 55 % gesetzliche Rente

+ ca, 30 % Zusatzversorgung vom AG

+ ca. 5 % freiwillige Vorsorge

= ca, 90 % des Nettos als Alterssicherung

Entscheidend war:

Die Zusatzversorgung des AG musste nicht mehr die Reduzierung der gesetzlichen Rente ausgleichen, sondern einen festen Rentenbaustein bilden, um für die freiwillige Vorsorge die Möglichkeiten nach AVmG in Anspruch nehmen zu könen.

BAG-MAV und AK-Magazin haben hier schon im August/September 2001 das "Punktemodell" der KZVK als (einzige) Alternative vorgestellt.

Noch im Oktober bis Anfang November war im öffentlichen Dienst aber strittig, welches Alternativmodell heranzuziehen sei.

BVerfG (und Gewerkschafter, und wer die alten Postings im mav-forum nachlesen will, auch ich) haben das "Endgehaltsmodell nach dem 2. HH Ruhegehaltsgesetz favorisiert. Dieses Modell nimmt seinen Ansatz vom "Leistungsgedanken" und stellt die Finanzierungsfrage hintan. Es ist sehr einfach:

40 Jahre anerkannte Dienstzeit x 0,75 % Zusatzrentenanspruch ergibt 30 % Zusatzrente nach 40 Jahren.

Arbeitgeber und Kassen haben dagegen das leichter kalkulierbare (und auch im AK-Magazin Sept. 2001 vorgestellte) Punktemodell favorisiert, das nicht fragt,

was finanziert werden muss sondern sagt, was die Arbeitgeber zu finanzieren bereit sind.

Kurz vor dem totalen Kollaps musste nun gehandelt werden:

  1. Möglichst noch deutlich vor den anstehenden Wahlen, um die Angelegenheit aus dem Wahlkampf fern zu halten.
  2. Vor dem Beginn der anstehenden Tarifverhandlungen, um diese nicht zusätzlich zu erschweren.

Und das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen musste bis zum 31.12.2001 vorliegen, weil sonst erhebliche Einbussen in der Gesamtversorgung (siehe o.g. 1. Möglichkeit der Kassen) unvermeidbar waren.

 

Heraus kam der "Altervorsorgeplan" und die nun vorliegenden Tarifverträge zur Alterssicherung. Sie stellen einen Kompromiss dar, der allein auf die marode Finanzlage der VBL abgestimmt wurde. Beide Seiten feiern das Ergebnis als Erfolg, nur die Versicherten und die Rentner haben wohl wenig zu feiern. Sie müssen nun die Zeche für die vorangehenden Versäumnisse zahlen:

Heraus kam der "Altersvorsorgeplan" auf Basis des Punktemodells, das von Anfang an von der "reichen KZVK" als einzige Alternative propagiert und - vor der Einigung im ö.D. - bereits von den "Gewährleistungsträgern" der KZVK beschlossen worden war.

 

Die Versicherten zunächst durch z.T. erhebliche Eigenbeteiligung.

 

 

 

 

Mit Ausnahme bei der VBL zahlt kein Versichertert einen Cent mehr Eigenbeteiligung um die gleiche Leistung zu erhalten wie bei der bisherigen Zusatzversorgung.

Die Rentner durch eine Abkopplung von der Beamtenversorgung. Sie müssen sich nun mit einer Dynamisierung von 1% begnügen. Die reale Kaufkraft ihrer Renten wird also inflationsbedingt ständig abnehmen.

Die Versorgungsrenten werden nicht auf den Stand von 2000 zurückgefahren und nicht für mehrere Jahre statisch beibehalten sondern bis 2007 jährlich mit 1 % dynamisert. Das ist eine bessere Dynamisierung als in den letzten Jahren in der Gesamtversorgung erreicht wurde.

Erhöhungen der gesetzlichen Rente werden nicht mehr zur Reduzierung der Zusatzversorgung verwendet.

Zusätzlich sind besonders für die 45 - 55jährigen erhebliche Eingriffe in die bisher erworbenen Besitzstände zu verkraften. Kenner sprechen von Verlusten bis zu 20%.

Die unter 55-jährigen erhalten die bisher erworbenen Gesamtversorgungsansprüche 1:1 nach den gesetzlichen Bestimmungen in Punkte umgewandelt. Dabei wird so getan, als ob das derzeitige Gehalt von Anfang an bezahlt worden wäre.

Ich habe z.B. nach 30-jähriger "Gesamtversorgungsfähiger Zeit" einen sehr großen Punktestand, der mir bei einem Betriebswechsel vor der Rente nicht mehr - wie bei der Gesamtversorgung - verloren gehen kann.

Gearscht" sind die Quereinsteiger, deren sozialversicherungspflichtige Arbeitszeiten nach dem Urteil des BVerfG nicht mehr zur Hälfte anerkannt werden (können).

Möglicherweise belastet sind die Berufsanfänger, weil die 4 %ige AG-Leistung aus den niedrigen Anfangs- und Einstiegsgehältern geleistet wird, und Verzinsung (wir haben bei der ZKdbG in den letzten Jahren über 6 % erreicht - wie kapitalgedeckte Lebensversicherungen auch) und Bonuspunkte den Unterschied zur Berechnungsgrundlage "Endgehalt" nicht unbedingt wettmachen.

Ein Erfolg? Gewiss, es hätte ja noch schlimmer kommen können.

 

Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen spricht davon, dass (deshalb?) langfristig bei der VBL eine Reduzierung der Zusatzversorgung um etwa 20 % möglich sein kann.

Nun wirbt Verdi für sein Ergebnis und preist die stabilisierende Wirkung seines Abschlusses

Aber dieser Nachteil eines kapitalgedeckten Systems war von Anfang an klar, auch, als das AK-Magazin im Sept. 2001 das Punktemodell als einzige Alternative zur Gesamtversorgung vorstellte und "Geheimtip" bezeichnete.

Wie stabil ist er wirklich? Vorausgesetzt, die öffentliche Hand betreibt weiterhin Arbeitsplatzabbau und Privatisierungen wie bisher, allein in Berlin (VBL) sind weitere massive Einschnitte angekündigt, wird wohl auch das neue System in absehbarer Zeit wieder an seine Grenzen stoßen. Kapital wird bei der VBL nur fiktiv gebildet, eine tatsächliche Sanierung aber findet nicht statt.

Stabil? Da habe ich auch meine Zweifel.

Die VBL erhält künftig zwar rd.10 % Umlagen, von denen nur 4 % dem Punktekonto gutgeschrieben werden - aber ob das so schnell ausreicht, die VBL zu sanieren?

Ein besonderes Problem dürfte sein, dass eine "fiktive Rendite" (über dem in den Punktewerten bereits enthaltene Garantiezinssatz von 3,25 % wie bei einer Lebensversicherung hinaus) unterstellt wird, auch wenn noch (wie bei der VBL) keine Kapitaldeckung besteht, und zwar nach dem Durchschnitt der größten Pensionskassen. Diese "fiktive Rendite" muss in Bonuspunkten erwirtschaften und ausgeschüttet werden - ob das die VBL schafft? Allerdings muss nach dem Altersvorsorgeplan ein zusätzlicher Finanzbedarf alleine von den Arbeitgebern getragen werden.

Ganz anders die Lage bei der KZVK Köln. Durch die solide Finanzierung in den letzten fünfundzwanzig Jahren befanden sich im letzten Jahr rd. 17 Milliarden DM in der Kasse. Die laufenden Einnahmen übersteigen deutlich die Ausgaben, trotz der Finanzierung der Härtefallregelung Ost aus den erwirtschafteten Überschüssen. Nun aber soll alles wieder auf der Leistungsseite eingeebnet werden. Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

Die Antwort kann nur ein sehr deutliches Nein sein.

Ja, stimmt; die KZVK hat als junge Kasse ohne Rentenzahlungen mit sehr hohen Umlagesätzen begonnen, Kapital aufzubauen.

Grundlage für diese Entscheidung war, dass bei Wegfall der Kirchensteuern (als einzigem Finanzierungsmittel) eine möglichst hohe Kapitaldeckung vorhanden sein müsste, um die Rentenlasten und - anwartschaften bedienen zu können.

Sie hat inzwischen einen Kassenbestand, der in der Größenordnung der bayerischen Versorgungskammer vergleichbar ist.

Die Finanzierung der Härtefälle Ost ist in Prozentsätzen marginal.

 

 

Der Eingriff in die bisher erworbenen Besitzstände ist nur zulässig, wenn sich die Kasse in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

 

 

Ja, stimmt; aber was ist "Besitzstand"?

Der Anspruch auf eine beamtenähnliche Gesamtversorgung, oder die Umrechnung der bisher erworbenen konkreten Ansprüche 1:1 in Punkte?

 

Dies ist das Ergebnis zweier der Mitarbeiterseite vorliegender Gutachten aus Köln und Osnabrück, die bisher von niemandem bestritten wurden. Interessierte sollten sich hierzu auch noch mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2000 beschäftigen:

Zitat aus dem Gutachten des Osnabrücker Arbeitsrechtlers Andreas Karsch vom 11.03.2002:

"Mit der einhelligen Auffassung der Rechtsprechsprechung ist allerdings davon auszugehen, dass "Korrekturen" und Modifikationen der Zusatzversorgungssituation sich letztlich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu messen haben (so beispielsweise BAG 22.02.2000 3AZR 39/99)."

 

 

 

 

Einer Umstellung ohne ausreichende Berücksichtigung der finanziellen Lage der jeweiligen Zusatzversorgungskasse ist also, wie von der gesamten Mitarbeiterseite der AK gefordert, die Zustimmung zu verweigern, um den Mitarbeitern den Klageweg zu ersparen.

 

Die finanzielle Lage der einzelnen Kassen wird sich spätestens bei vollständiger Kapitaldeckung auswirken, wenn die "Bonuspunkte" nach den tatsächlichen Gewinnen und nicht mehr nach einem fiktiven Durchschnittsertrag ausgeschüttet werden.

Nochmal meine Nachfrage zum Verständnis:

Soll für jede der rund 30 Kassen mit jeweils eigener Finanzlage eine eigene tarifliche Regelung getroffen werden, oder reicht es aus, eine gemeinsame tarifliche Regelung zu treffen, die (über unterschiedlich hohe Bonuspunkte) unterschiedliche Leistungen auf Grund der unterschiedlichen Kassenlagen ermöglicht?.

 

Das Verhalten der Sprecherin des Vorstandes der KZVK, Frau Bossmann ist an anderer Stelle (aktuelles AK-Magazin) schon ausreichend gewürdigt worden.

 

Frau Bossmann ist nicht Gegenstand unserer sachlichen Diskussion.

 

 

Die unterschiedliche Kassenzugehörigkeit und Kassenlage der kirchlichen Mitarbeiter hat klar erkennbare Ursachen:

Über Motive der Dienstgeber (auch in der Vergangenheit) kann ich nur spekulieren.

Manch Dienstgeber (besonders in Bayern und im Südwesten, aber auch im Rheinland und im Bistum Hildesheim) waren die Umlagesätze der KZVK bei der Gründung schlicht zu teuer: Hier konnte man sparen. Heute wo, das Sparen zu einem Draufzahlen geworden ist, wird gejammert, berechtigt aber wohl nur von den betroffenen Dienstnehmern, die an dieser Entscheidung ihrer DG Mitte der siebziger Jahre nicht beteiligt waren. Hierzu ein paar deutliche Zahlen:

 

 

Umlagesätze exemplarischer Zusatzversorgungskassen 1977 (Gründung der KZVK):

ZVK Baden-Württemberg (Karlruhe) 2,5%

ZVK bayerischer Gem. (München) 3,5%

VBL 4,0%

KZVK Köln 5,5%

 

Soweit ich mich erinnere, war es in den letzten Jahrzehnten so, dass die Umlagen von den Arbeitgebern zusätzlich zum Gehalt als zweckgebundene Zuschüsse bezahlt wurden.

 

 

 

Zur Kassenlage die durchschnittlichen Umlagesätze

  1. 1977 - 1996 (20J.)
  2. 1977 - 2001 (25J.)

ZVK Baden-Württemberg 3,50% 3,72%

ZVK bayerischer Gemeinden 3,77% 3,84%

VBL 4,21% 4,69%

KZVK Köln 4,90% 4,81%

 

Ich halte es für legitim, dass sich die Arbeitgeber als Alleinfinanziers bemühen, eine gleiche Leistung zu möglichst geringen (Zusatz-)Kosten zu erzielen.

Dies zeigt deutlich die unterschiedlichen Belastungen. Rechtfertigen diese bei der Umstellung ein erneutes Gleichmachen? Wohl kaum.

 

 

Um so verwerflicher ist das Verhalten einiger besonders im Süden der Republik angesiedelter Dienstgeber: Sie torpedierten eine schon greifbare bessere Besitzstandsregelung für die Versicherten der KZVK und drohten mit einer Nichtbeteiligung an der Finanzierung einer Solidarlösung für die zahlenmäßig geringe Zahl der ostdeutschen Beschäftigten. Wäre es nicht besser, die bayerischen Herrschaften würden sich wie seit Gründung im Verwaltungsrat des VDD der Stimme enthalten, wenn es um die KZVK geht?

Ich habe mir abgewöhnt (trotz vieler Jahre als MAViosi im kirchlichen Dienst) das Verhalten der kirchlichen Arbeitgeber mit moralischen Ansprüchen zu bewerten.

Die Brüder unterliegen denselben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Privatarbeitgeber und versuchen genau dieselben Lösungen - allerdings (leider) mit weniger Kontroll- und Einflussmöglichkeiten durch die Mitarbeiter (vgl. MAVO ./. BetrVerfG).

Die Gemengelage in der Zentral-KODA ist schwierig, zu unterschiedlich sind die Interessen der Vertreter der einzelnen KODAen. Niemand bestreitet, dass auch ein neues kapitalgedecktes System in einzelnen Punkten Vorteile für die Versicherten bringen kann. Erst einmal aber wollen die Dienstgeber sparen: Dies bei den Beiträgen, die aber unbestritten Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter darstellen. Und zusätzlich noch möglichst viel Steuern. Weiter wollen sie aus der Gewährleistungshaftung heraus, und dies möglichst schnell und preiswert. Wie hoch ist ihnen aber der Wert des Umstieges?

Die Gemengelage in der Zentral-KODA ist mir relativ egal. Ich versuche, der Mitarbeiterseite über Georg Grädler die eine oder andere Information zukommen zu lassen und Eure Arbeit zu unterstützen.

Ich habe aber das Problem, dass ich in ein paar Tagen im Verwaltungsrat der ZKdbG den Umstieg auf das Punktemodell absegnen soll - und zwar nicht nur für die Mitarbeiter aus dem Bereich der Bayer. Regional-KODA sondern auch für die Mitarbeiter aus dem bayerischen AVR-Bereich;

Und die AK hat - erlaube mit bitte diese Anmerkung - nach meinem Eindruck zwischen dem AK-Magazin vom September 2001 und heute eine Piruette um 180 ° vollzogen, was die Meinung zum Punktemodell betrifft.

Sie sind bereit, Zugeständnisse bei der Besetzung des Aufsichtsrates zu machen. (Eine volle Parität wird gleichwohl weiter bestritten.) Sie bieten einige Zugeständnisse in Fragen der Solidarkomponenten und bei der Berechnung der Grundlagen für Quereinsteiger.

 

Die Forderungen von AK und Zentral-KODA (z.B. auf Beschlussfassung durch die kirchlichen Gremien uvm.) kann ich ja nachvollziehen, und was die spezifischen Belange in der KZVK (z.B. auf paritätische Besetzung der Gremien) betrifft, untersützte ich das ja auch voll, aber wie steht Ihr inzwischen zum Punktemodell an sich?

 

Die entscheidende Frage einer besseren (der Kassenlage adäquaten) Besitzstandregelung wird aber seit Februar ausgeklammert. Ist das nicht ein bisschen wenig?

 

Kann es mehr Besitzstand geben als die bisher erworbenen Ansprüche ohne Abzüge und sogar mit dem Bonus, so zu tun, als ob wir unser jetziges Gehalt die letzten Jahrzehnte in gleicher Höhe gehabt hätten, (Tarifentwicklung, Karriere) aus DM/€ 1:1 in Punkte umzurechnen?

Inzwischen haben auch unsere evangelischen Kollegen das Problem erkannt. Auch sie sind in einer besseren Lage. Warum also nicht eine gemeinsame Erklärung?

Die evangelischen Kollen sollen sogar mit weniger als dem Ergebnis im öffentlichen Dienst "abgefrühstückt werden" - warum also keine gemeinsame Erklärung,

(an der sich ja auch verdi beteiligt)?

 

Immer noch gilt: "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not." Die kirchlichen Kassen haben dies getan. Andere sparten woanders, nämlich an den Umlagen. Woanders zahlt aber keine Zusatzrenten. So einfach ist das.

Die kirchlichen Kassen konnten als junge Kassen sparen, weil keine Rentner zu bezahlen waren,

 

Ist es deshalb nicht legitim, sich für eine bessere Regelung für die kirchlichen Mitarbeiter in der KZVK einzusetzen?

und wie ist das nun mit den kirchlichen MitarbeiterInnen, die (ohne ihr zutun) bei den "finanziell flachbrüstigen" Kassen wie bei der VBL versichert wurden?

Sollen die jetzt drunter leiden, dass die kirchlichen Kassen keine Rentner bezahlen mussten sondern sparen konnten?

In spannender Zeit grüßt aus Berlin

vor der nächsten Zentral-KODA-Sitzung in Münster

 

In spannender Zeit grüßt aus Penzberg vor der nächsten Verwaltungsratssitzung in München

 

Andreas Jaster

 

Erich Sczepanski

 

P.S. Ob die von Dir so geliebte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gut beraten ist, den Altersversorgungstarifvertrag als neuen Standard zu bezeichnen und auf dieser Basis Tarifverträge mit den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden einzufordern, ist Geschmackssache. Aber man kann es ja mal versuchen, auf diese Art und Weise den permanenten Mitgliederschwund und damit den schwindenden Einfluss zu stoppen. Ob’s hilft?

 

P.S.: Ob die Abkoppelung vom öffentlichen Dienst so sinnvoll ist mag am Beispiel der "K-Gruppen" in der Diakonie bezweifelt werden.

Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi - mit rd. 150.000 kirchlichen Mitgliedern (in steigender Tendenz) die wohl größte Koalition kirchlicher MitarbeiterInnen - scheint jedenfalls gemerkt zu haben, dass der "Dritte Weg" nicht mehr ignoriert werden kann - nach dem Motto, dass man politisch kooperieren kann und es den Mitgliedern egal ist, ob sie die Tarifabschlüsse auf dem ersten, zweiten, dritten oder hundertfünfundneunzigsten Weg erhalten. Darauf deuten jedenfalls die heftigen Diskussionen auf dem letzten ÖTV-Gewerkschaftstag zur Beteiligung am "Dritten Weg" hin.

Und Koalitionsfreiheit bedeutet nicht nur, dass die Mitarbeiter sich zu Koalitionen zusammen schließen dürfen, sondern dass sich die Koalitionen auch betätigen können (und sollen).

Was den "Dritten Weg" betrifft - er ist Realität,

er hat sehr gute Ansätze, zu einem kirchlichen "Tarifvertragsgesetz" zu werden, das kirchengemäße Tarifverträge ermöglicht,

ich verstehe auch jeden Bischof, der diesen Weg beschreitet - obwohl er in Umsetzung der katholischen Soziallehre und der Aussagen des päpstlichen Lehramtes für sich Tarifverträge befürwortet, (vgl. "Mater et magistra") - weil derzeit wohl (noch ?) keinen Partner zu finden ist, der eine Mehrheit kirchlicher MitarbeiterInnen repräsentieren könnte.

Auch in den KODAen sitzen Leute mit Verstand!

 

Ich bezweifle nicht, dass es auch in den KODAen Leute mit Verstand gibt (ich war selbst seit längerer Zeit in der Bayerischen Regional-KODA aktiv und kenne und schätze viele Mitglieder anderer KODAen incl. der AK), ich bedauere es aber auch, dass so wenig kirchliche Mitarbeiter der fast flehentlichen Aufforderung der Deutschen Bischöfe aus der Würzburger Synode gefolgt sind, "bei den Gewerkschaften mit zu tun".