- 23.03.2020 Kirchliche Zusatzversorgungskasse - Zusatzversorgungsrechtliche Behandlung von Kurzarbeit und einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz
- 09.06.2017 Zusatzversorgung: Einigung auf Ergänzung des Übergangsrechts
Am 8. Juni 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien der Tarifverträge ATV und ATV-K in Frankfurt auf Eckpunkte einer Überarbeitung des Übergangsrechts geeinigt. Damit sind sie dem Auftrag des Bundesgerichtshofs (BGH) nachgekommen, der die bisherigen Regelungen zur Übertragung der Anwartschaften aus dem System der Gesamtversorgung in das Punktemodell mit zwei Urteilen vom 9. März 2016 (Az. IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) für unwirksam erklärt und eine zügige Nachbesserung angemahnt hatte.
- 17.06.2016 Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse in Zeiten von Niedrigzinsen: Auch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse KZVK leidet unter den Folgen der anhaltenden Niedrigzinsphase für die Pensionskassen. KZVK-Vorstandssprecher Michael Klass im Interview mit dem Domradio über anstehende Reformen und die Sicherheit der Betriebsrenten
- 21.03.2016 Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) - Aktuelles: Rückabwicklung des Sanierungsgeldes beginnt
- 20.01.2016 Bundesgerichtshof Urteil vom 9. Dezember 2015 IV ZR 336/14 im Volltext: Die Erhebung des Sanierungsgeldes durch die Kirchliche Zusatversorgungskasse ist nicht rechtmäßig
- 09.12.2015 KZVK: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Dezember 2015 die Erhebung des Sanierungsgeldes durch die Kasse als nicht rechtmäßig angesehen
- 19.06.2012 BAG Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 408/10 Betriebsrente -
Pensionskasse - Einstandspflicht
Leitsätze
1. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse
durchgeführt
werden, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen
Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen
auszugleichen, hat der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3
BetrAVG dem Versorgungsempfänger im Umfang der Leistungskürzung
einzustehen.
2. Von dieser Einstandspflicht kann der Arbeitgeber sich
durch vertragliche Abreden nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer befreien.
Deshalb begründet
eine in der Versorgungszusage enthaltene (dynamische) Verweisung auf
die Satzung der Pensionskasse kein akzessorisches Recht des Arbeitgebers
zur Kürzung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
- 31.05.2011 Tarifverhandlung
Zusatzversorgung - Verdi zum Verhandlungsergebnis zur Zusatzversorgung:
Rechtssichere Ausgestaltung der Startgutschriften erreicht und zukünftige
Themen von Verhandlungen bestimmt
- 18.01.2010 4,6 Billionen Euro Anwartschaften auf Renten und Pensionen
- Vermögen
in Deutschland: Renten- und Pensionsansprüche dämpfen
Ungleichverteilung - aber hohe Konzentration bleibt
Siehe DIW-Wochenbericht
3/2010 sowie Artikel mit Infografiken in Böckler
Impuls 1/2010
- 16.09.2009 BAG-Entscheidung zu gezillmerten Versicherungstarifen
bei Entgeltumwandlungen
- 16.06.2009 AVR
Anlage 18 tritt zum 31.10.2009 außer Kraft: Bruttoentgeltumwandlung
des über der 400-Euro-Grenze liegenden Gehalts - die KZVK-Minijob-Rente
- 27.05.2009 Wirtschaftskrise
/ Finanzkrise: Auswirkungen auf die Renten -
das dicke Ende kommt noch
- 30.01.2009 Steuerliche
Föderung
der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung
- 30.01.2009 Beitragsrechtliche
Beurteilung von Beiträgen
und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung
- 10.10.2008 KZVK zur Finanzkrise:
Versorgungszusage für die Versicherten
nicht betroffen
- 19.08.2008 Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 19. August 2008 - 3 AZR 383/06 - Die Zusatzversorgung
nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des
Deutschen Caritasverbandes (AVR) ist wirksam auf das tarifvertraglich
geregelte Punktemodell des öffentlichen Dienstes umgestellt worden
- 15.11.2007 Bundesgerichtshof
billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder
(VBLS) für rentenferne Pflichtversicherte jedoch
unwirksam
- 30.01.2006 Offener
Brief - Albrecht Künstle zum Urteil 12 U 102/04 – 6 O
220/03 vom 24.11.2005 zur Ermittlung von Startgutschriften
- 30.01.2006 Zusatzversorgung:
OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den Startgutschriften
der rentenfernen Versicherten
- 21.12.2005 Auseinandersetzung
von KZVK und Selbsthilfe zur Entgeltumwandlung
Im Interesse von Transparenz und Information
hatten wir auf unseren Internetseiten http://www.zentralkoda.de und
http://www.diag-mav.org Schreiben der Selbsthilfe und der KZVK zur Entgeltumwandlung
gemäß Zentral-KODA-Beschluss vom 15. April 2002 veröffentlicht.
Mittlerweile hat jedoch die Auseinandersetzung in den Schreiben an Schärfe
zugenommen. Möglicherweise bahnt sich hier ein Rechtsstreit über
Aussagen und Wertungen an.
In ein laufendes Streitverfahren wollen wir jedoch nicht verwickelt
werden; daher haben wir uns entschlossen den Schriftverkehr aus dem
Netz zu nehmen.
Georg Grädler, Wolfram Schiering
- 22.09.2005 OLG Karlsruhe 12 U 99/ 04
VBL-Zusatzversorgung: Startgutschriften
der rentenfernen Versicherten unverbindlich - die Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder durfte ihr Zusatzversorgungssystem nicht
ohne weiteres auf ein Punktesystem umstellen
Pressemeldung und
das Urteil im Volltext
- Satzung
KZVK 01.04.2004
Erweiterte und geänderte Beteiligungsmöglichkeiten:
Seit Ende 2003 können auch nicht katholische Einrichtungen bei
der KZVK beteiligt werden, wenn sie - z. B. im Zusammenhang mit Fusionen
oder Ausgründungen - Arbeitnehmer von bei der KZVK bereits beteiligten
Einrichtungen übernehmen. Diese so genannte partielle Beteiligung
erfolgt im Interesse der übernommenen Arbeitnehmer, da auf diese
Weise eine Zersplitterung ihrer betrieblichen Altersversorgung vermieden
und deren weitere Fortführung möglich wird. Dementsprechend
erstreckt sich die Beteiligung nur auf die übernommenen Arbeitnehmer.
Bereits vorhandene Arbeitnehmer der nicht katholischen Einrichtung sowie
künftig neu eingestellte Arbeitnehmer werden nicht von der Beteiligung
erfasst, dürfen also nicht versichert werden.
Darüber hinaus wurden die Beteiligungsvoraussetzungen für
katholische Einrichtungen deutlich verändert und den praktischen
Bedürfnissen der Einrichtung angepasst.
-
Erste Urteile des Landgerichts Karlsruhe zu Klagen gegen Startgutschriften
-
Geltendmachung zur Rückerstattung der zu Unrecht einhehaltenen
Sozialversicherungsbeiträge, die auf die Umlagebeiträge zur
ZVK für die Zeit vom 1.1.2002 bis zur rechtskräftigen Umstellung
der Zusatzversorgung auf das kapitalgedeckte Punktemodell entfallen.
- KZVK-Rundschreiben: Rückerstattung
von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Umstellung
der kirchlichen Altersvorsorge im Jahre 2002
- Albrecht Künstle,
Betriebs- und Personalberatung:
Klagen oder nicht - und zu Tücken der freiwilligen Versicherung
über die Zusatzversorgungskassen
des öffentlichen und kirchlichen Dienstes
- Zusatzversorgungskasse
des KVBW - Newsletter 30.05.2003 - Zur Beanstandung von Startgutschriften
- Zusatzversorgung
aktuell: Albrecht Künstle, Betriebs- und Personalberatung, zu Startgutschrift
und Nachbesserung
Kernaussagen
verschiedener Gutachten
zur Umstellung der Gesamtversorgung auf das Punktesystem
- Adressen von Rechtsanwälten,
die Startgutschriften einklagen und teilweise langjährige Erfahrung
in Sachen Zusatzversorgungskassen nachweisen können
- ZVK-KVBW:
Die neue Zusatzversorgung - Präsentation für Personalversammlungen
-
Das Rundschreiben der KZVK Köln März 2003
- Information
Zusatzversorgung und Altersteilzeit:
Neuer Berechnungsmodus
- Musterschreiben
zum Widerspruch an die KZVK nach Erhalt der Punktemitteilung und Anschreiben
an den Dienstgeber zur Wahrung von arbeitsrechtlichen AnsprŸchen als
Word-Datei
- Die aktuellen Informationen
zur Zusatzversorgung des KVBW als Powerpoint- oder als PDF-Datei
-
Das Rundschreiben vom 10.09.2002 zur Zusatzversorgung des Kommunalen
Versorgungsverbandes Baden-Württemberg
- KVBW: Die neue Kassensatzung
ist veröffentlicht und in Kraft getreten
- Die aktuelle
Präsentation vom August 2002 der KZVK zum Punktemodell als Powerpoint-Datei
- Das Rundschreiben der
KZVK Köln Juli 2002
-
Das Rundschreiben vom 22.07.2002 zur Zusatzversorgung des Kommunalen
Versorgungsverbandes Baden-Württemberg
- Wenn
Sie beim Kommunalen
Versorgungsverband Baden-Württemberg zusatzversichert sind,
unter den Geltungsbereich der AVR fallen
und Ihr Dienstgeber einen höheren Beitrag
als 0,15% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts einbehält,
dann sollten Sie spätestens bis 31. Juli 2002
diese Geltendmachung bei ihrem Dienstgeber abgegeben haben!
Formulierungsvorschlag
zur Geltendmachung der Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen
Anteils des Sanierungsgeldes im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
- Rechtsgutachten zur arbeitsrechtlichen
Umsetzung der veränderten zusätzlichen Altersversorgung aufgrund
des Altersvorsorgeplans 2001
- Gutachten
zur Neuordnung der Zusatzversorgung von Dr. Karl-Peter Pühler
- Zur aktuellen Situation
der Zusatzversorgung:
Offene Briefe
- Zusatzversorgung - die
aktuelle Problemstellung
im Caritasbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Was wird aus der kirchlichen
Zusatzversorgung?
Eine Darstellung von Bernhard Baumann-Czichon, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Reform der Zusatzversorgung
und das Punktemodell
- Perspektiven zur Zusatzversorgung
für das Jahr 2002
- Finanzierung
der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes - Probleme und Optionen
- Änderung
der Zusage einer Gesamtversorgung - Beteiligung der Arbeitnehmer im
Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsverfahrens
Thomas Schmitz, Rechtsanwalt
- Kurzgutachterliche
Stellungnahme zur Frage
der Zulässigkeit einer Änderung/Anpassung der Zusatzversorgung
sowie zur Umstellung auf das sogenannte Punktemodell
Andreas Karsch, Rechtsanwalt
- Zusatzversorgung - allgemeine
Informationen
- Zusatzversorgung - wesentliche
Unterschiede in der Zusatzversorgung nach VersO A und VersO B
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