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Entwicklung der AVR in den kommenden zwei Jahren

 

Norbert Feldhoff

Brief des Vorsitzenden der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 15.12.2000

Anmerkung: Folgenden Brief sandte Herr Generalvikar Feldhoff Mitte Dezember an die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission. Das Einverständnis liegt vor, dass sein Schreiben auch über die AK hinaus veröffentlicht werden kann, damit das Thema einer Weiterentwicklung der AVR auch für Dritte, die nicht der Arbeitsrechtlichen Kommission angehören, verständlich wird.
Nach den Inhalten des letzten AK-Infos und des letzten Dienstgeberbriefes sollen alle Interessierten auch den "Hintergrund" dieser ersten Positionen der Dienstnehmervertreter und Dienstgebervertreter zur Kenntnis erhalten.


An die

Vertreter der Mitarbeiter und der
Dienstgeber sowie deren Stellvertreter
in der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes

 

Entwicklung der AVR in den kommenden zwei Jahren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben durch mehrere Beschlüsse in der Sitzung unserer Kommission am 13. September 2000 die Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes zur Vergütungsrunde 2000 für den Caritasbereich übernommen. Damit liegt die Vergütungsentwicklung bis zum Oktober 2002 fest.

Als Vorsitzender der Kommission bitte ich Sie, die kommenden zwei Jahre, in denen keine Beratungen über Vergütungssteigerungen stattfinden, für grundsätzliche Überlegungen zur weiteren Entwicklung der AVR zu nutzen.

Sie wissen besser als ich, dass die AVR in unserem Verband verschiedentlich in Frage gestellt werden, weil Entwicklungen außerhalb von Kirche und Caritas die Finanzierung unserer Dienste und Einrichtungen erschweren. Bis vor wenigen Jahren wurde der Sozialbereich relativ problemlos finanziert. Vor dem Hintergrund eines tendenziell stagnierenden wirtschaftlichen Wachstums und insbesondere neuer ordnungspolitischer Vorstellungen nehmen jedoch in der Politik kosten- und wettbewerbspolitische Überlegungen zu. Konkret müssen wir leider feststellen, dass die Aufwendungen vieler Einrichtungen von den Kostenträgern immer mehr "gedeckelt" werden. Einige Bereiche müssen mit privatgewerblichen Anbietern konkurrieren, die durch eine niederere Vergütung ihrer Mitarbeiter Druck auf die Preise dieser Dienste ausüben.

Wenn ich in die Zukunft sehe, wird im sozialen Bereich eine stärkere Finanzierung des Bedarfs einzelner Hilfesuchender angestrebt. Insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung wird sich wohl eine sog. Subjektfinanzierung durchsetzen. Dies macht die Kalkulation für die betroffenen Einrichtungen schwieriger. In anderen Bereichen wird der Wettbewerb dadurch zunehmen, dass die Refinanzierungsträger soziale Leistungen ausschreiben und der günstigste

Anbieter den Zuschlag bekommt. Und nicht zuletzt stehen wir im Krankenhausbereich durch die Einführung neuer Refinanzierungsbedingungen vor möglicherweise grundliegenden Veränderungen.

Die Strategie der Politik scheint darauf abzuzielen, durch Budgetierungen sozialer Leistungen die öffentlichen Ausgaben zu begrenzen und neue ordnungspolitische Bedingungen gegenüber den sozialen Leistungserbringern durchzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass in unseren mitarbeiterintensiven Diensten die Arbeitsbedingungen der AVR in den Mittelpunkt des verbandlichen Interesses rücken.

Natürlich brauchen wir als Verband nicht alle Entwicklungen der Politik klaglos hinzunehmen. Allerdings müssen wir leider auch feststellen, dass die Regierenden in Bund und Ländern derzeit andere Prioritäten, wie den Schuldenabbau der öffentlichen Haushalte oder die Beitragssenkung in der Sozialversicherung, setzen als die Ausgestaltung oder gar den Ausbau des Sozialbereichs.

Deshalb sollten wir als Mitglieder der Kommission, auch gegenüber unseren innerverbandlichen Kritikern, das Heft des Handelns in die Hand nehmen.

Konkret schlage ich Ihnen vor, dass Sie sich als Mitglieder der Kommission in einem ersten Schritt gemeinsam auf Eckpunkte verständigen, die in der Arbeitsrechtlichen Kommission und innerhalb der AVR bestehen bleiben sollen. Solche Eckpunkte können politische Grundsätze, wie beispielsweise die bundesweite Verbindlichkeit der AVR, Handlungsmaximen, von denen sich die Kommission leiten lässt, aber auch ganz konkrete Regelungen in den AVR sein. Diese Eckpunkte sollten die gemeinsame Basis für das weitere Handeln der Kommission bilden.

Gleichzeitig sollten Sie sich gemeinsam auf solche Themen einigen, die in den nächsten zwei Jahren weiterentwickelt werden sollen, um den Bestand und de Anerkennung der AVR auch in der Zukunft zu sichern. Dabei kann es zunächst weniger um die Formulierung konkreter Regelungen gehen, sondern um die Benennung der Bereiche, von denen Sie gemeinsam der Überzeugung sind, dass ein Änderungsbedarf beraten werden sollte.

Diese Eckpunkte des gemeinsamen Handelns und diese Themen einer Weiterentewicklung könnten aus meiner Sicht bis zur Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 11. Oktober 2001 in Bad Honnef festliegen.

In einem zweiten Schritt schlage ich Ihnen vor, diese Eckpunkte und Themen zu konkretisieren. Dabei geht es darum, die Gemeinsamkeiten der Kommission durch Formulierung der Eckpunkte in den Verband hinein zu betonen und die Handlungsfähigkeit der Kommission durch Beratung von Regelungen zu den festgelegten Themen zu beweisen.

Diese Phase sollte jedenfalls nach meiner Vorstellung bis zur Sitzung der Kommission am 20. Juni 2002 abgeschlossen sein.

Am Ende sollten Ergebnisse stehen, die die AVR als bundesweite Arbeitsvertragsordnung erhalten, spezifische Regelungen für die caritativen Einrichtungen und ihre finanziellen Situation schaffen und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern.

Ich hoffe, dass wir auf diesem vorgeschlagenen Weg zu einem gemeinsam getragenen Handeln im bereich der AVR kommen. Lassen Sie uns nicht die Augen verschließen vor den möglichen und notwendigen Veränderungen, lassen Sie uns aber auch diese mit Augenmaß und Verantwortung für Kirche und Caritas angehen.

Ich sende Ihnen diesen Brief bewusst noch im alten Jahr, um Ihnen Gelegenheit zu geben, auf Ihren jeweiligen Jahrestagungen darüber zu beraten.

Heute wünsche ich Ihnen die Freude und den Segen des Weihnachtsfestes und einen guten Start ins neue Jahr.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Norbert Feldhoff