BO Nr. A 2274 05.10.2004
PfReg. F 1.1a
Die Amtszeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle ist mit der Regelung
des Bischöflichen Ordinariats gemäß § 55 MAVO
vom 13.10.2003 (BO Nr. A 2244, KABI. S. 678) bis zum Inkrafttreten der
Ordnung zur Errichtung einer kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit (KAGO),
längstens bis zum 31. Dezember 2004 verlängert worden. Da
mit Ablauf dieses Termins die lnkraftsetzung der KAGO und die Errichtung
des kirchlichen Arbeitsgerichts nicht möglich ist, soll die Amtszeit
der bisherigen Mitglieder erneut befristet verlängert werden.
Im Einvernehmen mit den beiden Diözesanen Arbeitsgemeinschaften
der Mitarbeitervertretungen und den Mitgliedern der MAVO-Schlichtungsstelle
wird gemäß § 55
MAVO folgende Regelung getroffen:
Die Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle
in der Diözese RottenburgStuttgart wird erneut verlängert
bis zum Inkrafttreten der KAGO für die Diözese Rottenburg-Stuffgart,
längstens mit zum 31. Dezember 2006.
Jedes Mitglied
verbleibt in seiner bisherigen Funktion.
gez.
Generalvikar