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Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

BO Nr. A 2274 05.10.2004
PfReg. F 1.1a

Die Amtszeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle ist mit der Regelung des Bischöflichen Ordinariats gemäß § 55 MAVO vom 13.10.2003 (BO Nr. A 2244, KABI. S. 678) bis zum Inkrafttreten der Ordnung zur Errichtung einer kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit (KAGO), längstens bis zum 31. Dezember 2004 verlängert worden. Da mit Ablauf dieses Termins die lnkraftsetzung der KAGO und die Errichtung des kirchlichen Arbeitsgerichts nicht möglich ist, soll die Amtszeit der bisherigen Mitglieder erneut befristet verlängert werden.

Im Einvernehmen mit den beiden Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen und den Mitgliedern der MAVO-Schlichtungsstelle wird gemäß § 55 MAVO folgende Regelung getroffen:

Die Amtszeit der Mitglieder der MAVO-Schlichtungsstelle in der Diözese RottenburgStuttgart wird erneut verlängert bis zum Inkrafttreten der KAGO für die Diözese Rottenburg-Stuffgart, längstens mit zum 31. Dezember 2006.

Jedes Mitglied verbleibt in seiner bisherigen Funktion.

gez.

Generalvikar