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Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


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Mitarbeitervertretungsarbeit

 


Rechtliches ...


  Wichtig: Immer zeigen,

  sonst kommt MAV
  bei Schlechtwetter ins

 

 

... und Sonstiges


 

  • Ein Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit
    Hinweis:
    Fragebogenaktionen von Interessenvertretungen sind zulässig, sofern
    diese zur Vorbereitung von Themen aus dem Aufgabenbereich
    durchgeführt werden (siehe KAG Mainz Urteil M 08/11 Mz vom
    11.08.2011
    mit Verweis auf BAG AP 10 zu § 80 BtrVG 1972).
    Der Inhalt muss sich im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen
    Aufgaben bewegen und dem Informationsaustausch dienen. Die
    Befragung muss durch sachliches Vorgehen geprägt sein und eine
    Gegenmeinung zulassen. Hierzu gehört es, dass der Befragte auf
    dem Fragebogen die Möglichkeit einer Befürwortung oder einer
    Ablehnung erhält.


    ... und so könnte die Auswertung aussehen