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Vergütungsberechnung

 

für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter die Anlagen 30 bis 33 zu den AVR fallen

zu der Vergütungsberechnung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter die Anlage 2 / Anlage 2b /
Anlage 2d Vergütungsgruppen 2 mit Aufstieg nach 1b, 1b, 1a, 1 ,
zu den AVR fallen

 

Vorgehensweise:

 

Schritt 1: Feststellung der Entgeltgruppe und des Tätigkeitsmerkmals

gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33

Hilfen zu Aufgabenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung

 

Schritt 2: Feststellung der Stufe zum jetzigen Zeitpunkt

unter Berücksichtigung von

  • Stufe bei Einstellung (bei Neueinstellungen in der Regel Stufe 1, bei einschlägiger Berufserfahrung in den Stufen 2 oder 3)
  • Stufenaufstiege gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33

 

Schritt 3: Feststellung der sonstigen Zulagen

gemäß AVR Anlage 1 inbesondere Abschnitte VII, VIIa, VIII, VIIIa

gemäß AVR Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen

 

Schritt 4 (bei Teilzeitbeschäftigung): Feststellung der anteiligen Vergütung

gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33

Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten von den Dienstbezügen, die für entsprechende Vollbeschäftigte festgelegt sind, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht.

 


euro

AVR-Vergütungsberechnung Anlage 31 für Neueinstellungen ab 01.01.2011

AVR-Vergütungsberechnung Anlage 32 für Neueinstellungen ab 01.01.2011

AVR-Vergütungsberechnung Anlage 33 für Neueinstellungen ab 01.01.2011