Vergütungsberechnung
für Mitarbeiterinnen
/ Mitarbeiter, die unter die Anlagen 30 bis 33 zu den AVR
fallen
zu der Vergütungsberechnung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter,
die unter die Anlage 2 / Anlage 2b /
Anlage 2d
Vergütungsgruppen
2 mit Aufstieg nach 1b, 1b, 1a, 1 , zu den AVR fallen
Vorgehensweise:
Schritt 1: Feststellung
der Entgeltgruppe und des Tätigkeitsmerkmals
gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33
Hilfen zu Aufgabenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung
Schritt 2: Feststellung
der Stufe zum jetzigen Zeitpunkt
unter Berücksichtigung von
- Stufe
bei Einstellung (bei Neueinstellungen in der Regel Stufe
1, bei einschlägiger Berufserfahrung in den Stufen 2
oder 3)
- Stufenaufstiege
gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33
Schritt 3: Feststellung
der sonstigen Zulagen
gemäß AVR
Anlage 1 inbesondere Abschnitte VII, VIIa, VIII, VIIIa
gemäß AVR Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen
Schritt 4 (bei Teilzeitbeschäftigung): Feststellung
der anteiligen Vergütung
gemäß AVR Anlagen 30, 31, 32, 33
Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten
von den Dienstbezügen,
die für entsprechende Vollbeschäftigte festgelegt sind,
den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen
Arbeitszeit entspricht.
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