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Vergütungsberechnung

 

für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter die Anlage 2 / Anlage 2e /
Anlage 2d Vergütungsgruppen 2 mit Aufstieg nach 1b, 1b, 1a, 1 zu den AVR fallen

zu der Vergütungsberechnung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die unter die Anlagen 30 bis 33 zu den AVR fallen

 

Vorgehensweise:

 

Schritt 1: Feststellung der Vergütungsgruppe und des Tätigkeitsmerkmals

unter Berücksichtigung von Bewährungsaufstieg / Tätigkeitsaufstieg
(anzurechnende Vordienstzeiten oder Unterbrechungen?) 

Hilfen zu Aufgabenbeschreibung, Stellenbewertung und Eingruppierung

 

Schritt 2: Feststellung der Regelvergütungsstufe zum jetzigen Zeitpunkt

unter Berücksichtigung von

 

Schritt 3: Feststellung des Regelvergütungsbetrages / Vergütungsgruppe / Stufe

gemäß AVR Anlage 3



Schritt 4: Feststellung der Kinderzulage

gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt V

 

Schritt 5: Feststellung der sonstigen Zulagen

gemäß AVR Anlage 1b ( Besitzstandsregelung für vor dem 1.7.2008 eingestellte Beschäftigte)

gemäß AVR Anlage 1 inbesondere Abschnitte VII, VIIa, VIII, VIIIa

gemäß AVR Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1 - 12
der Anlagen 2, 2e, 2d

 

Schritt 6: (bei Teilzeitbeschäftigung): Feststellung der anteiligen Vergütung

Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten von den Dienstbezügen, die für entsprechende Vollbeschäftigte festgelegt sind, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht (AVR Anlage 1 Abschnitt IIa).
Geburtsbeihilfe, Jubiläumszuwendung und Schicht-Wechselschichtzulage erhalten Teilzeitbeschäftigte immer in voller Höhe.

 


euro

AVR-Vergütungsrechner für ab dem 1.7.2008 Neueingestellte,
die unter die Anlagen 2, 2b, 2d VG 2 und höher fallen

AVR-Vergütungsrechner für ab dem 1.7.2008 Neueingestellte,
die unter die Anlagen 2a Kr 13 und Kr 14 fallen