Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
| Abschnitt
II: Arbeitsvertrag |
|
| ß 4 | Schriftform, Nebenabreden |
| ß 5 | Probezeit |
Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die
Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten,
das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der
BAT (West).
Die abweichenden Regelungen
f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.
F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.
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Tarifpolitik
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