Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

- Bund, L”nder, Gemeinden -
vom 23 Februar 1961 in der Fassung des 74. Ÿnderungstarifvertrages vom 5.5.199

Tarifvertrag
zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften -
(BAT-O) vom 10. Dezember 1990
in der Fassung des Ÿnderungstarifvertrages Nr. 10 vom 30. Juni 2000

Abschnitt I Geltungsbereich
Abschnitt II Arbeitsvertrag
Abschnitt III Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt IV Arbeitszeit
Abschnitt V Besch”ftigungszeit, Dienstzeit (Besch”ftigungszeit)
Abschnitt VI Eingruppierung
Abschnitt VII Verg¸tung
Abschnitt VIII Sozialbez¸ge
Abschnitt IX Reisekostenverg¸tung, Umzugsverg¸tung, Trennungsentsch”digung (Trennungsgeld)
Abschnitt X Zus”tzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt XI Urlaub, Arbeitsbefreiung
Abschnitt XII Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses
Abschnitt XIII Ðbergangsgeld
Abschnitt XIV Besondere Vorschriften
Abschnitt XV Ðbergangs- und Schluþvorschriften

Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.

Inhalt Tarifpolitik

Gewerkschaft ÷ffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Bezirk Hamburg, 2001