Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

Abschnitt XV: 
Ðbergangs- und Schluþvorschriften
ß 71 Ðbergangsregelung f¸r die Zahlung von Krankenbez¸gen
ß 71 (nicht besetzt)
ß 72 Ðbergangsregelungen (BAT-O: nicht besetzt)
ß 73 Schluþvorschriften (gilt nicht im BAT-O)
ß 74 Inkrafttreten

 

Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.

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