Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

Abschnitt XIV: 
Besondere Vorschriften
ß 65 Dienstwohnungen (Werksdienstwohnungen)
ß 66 Schutzkleidung
ß 67 Dienstkleidung
ß 68 Sachleistungen
ß 69 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften im 
Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb”nde
ß 70 Ausschluþfrist

 

Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.

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