Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
| Abschnitt
XIV: Besondere Vorschriften |
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| ß 65 | Dienstwohnungen (Werksdienstwohnungen) |
| ß 66 | Schutzkleidung |
| ß 67 | Dienstkleidung |
| ß 68 | Sachleistungen |
| ß 69 | Anwendung
beamtenrechtlicher Vorschriften im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb”nde |
| ß 70 | Ausschluþfrist |
Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst.
Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder.
Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r
das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.
F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.
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