Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

Abschnitt IV: 
Arbeitszeit
ß 15 Regelm”þige Arbeitszeit
ß 15a Arbeitszeitverk¸rzung durch freie Tage
ß 15b Teilzeitbesch”ftigung
ß 15c Gilt nur im Bereich BAT-O: Besondere regelm”þige Arbeitszeit
ß 16 Arbeitszeit an Samstagen und Vorfesttagen
ß 16a Nichtdienstplanm”þige Arbeit
ß 17 Ðberstunden
ß 18 Arbeitsvers”umnis

 

Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.

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