Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
| Abschnitt
XII: Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses |
|
| ß 53 | Ordentliche K¸ndigung |
| ß 54 | Auþerordentliche K¸ndigung |
| ß 55 | Unk¸ndbare Angestellte |
| ß 56 | Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit |
| ß 57 | Schriftform der K¸ndigung |
| ß 58 | Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses durch Vereinbarung |
| ß 59 | Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses wegen verminderter Erwerbsf”higkeit |
| ß 60 | Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses durch Erreichung der Altersgrenze, Weiterbesch”ftigung |
| ß 61 | Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen |
Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst.
Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder.
Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r
das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.
F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.
Inhalt Tarifpolitik
Inhaltsverzeichnis