Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

Abschnitt XII: 
Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses
ß 53 Ordentliche K¸ndigung
ß 54 Auþerordentliche K¸ndigung
ß 55 Unk¸ndbare Angestellte
ß 56 Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
ß 57 Schriftform der K¸ndigung
ß 58 Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses durch Vereinbarung
ß 59 Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses wegen verminderter Erwerbsf”higkeit
ß 60 Beendigung des Arbeitsverh”ltnisses durch Erreichung der Altersgrenze, Weiterbesch”ftigung
ß 61 Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen

 

Redaktioneller Hinweis:
Es gibt derzeit zwei Tarifgebiete f¸r die Angestellten im ÷ffentlichen Dienst. Das Tarifgebiet West umfaþt die alten, das Tarifgebiet Ost die neuen Bundesl”nder. Grundlage der Darstellung ist der BAT (West).
Die abweichenden Regelungen f¸r das Tarifgebiet Ost (BAT-O) sind durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

F¸r die Vollst”ndigkeit und Richtigkeit wird keine Gew”hr ¸bernommen.

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